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Begriff

Vollzeit

Beschäftigung mit der regulären, vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit des Betriebs, meist die volle tarifliche oder übliche Stundenzahl.

Vollzeit bezeichnet eine Beschäftigung mit der im Betrieb üblichen, regulären Wochenarbeitszeit. Welche Stundenzahl als Vollzeit gilt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung. Vollzeitstellen bieten in der Regel die vollen Ansprüche auf Vergütung, Urlaub und Sozialleistungen.

Bei Stellenanzeigen sollte man genau lesen, ob die angegebene Arbeitszeit tatsächlich Vollzeit meint oder nur einen größeren Anteil. Manche Arbeitgeber nennen Vollzeit mit Gleitzeit oder mit Überstundenregelung. Vor der Zusage lohnt es sich, Arbeitsbeginn, Pausen und mögliche Mehrarbeit zu klären. So lässt sich einschätzen, wie gut sich die Stelle mit Privatleben, Familie oder Weiterbildung vereinbaren lässt.

Siehe auch

  • TeilzeitBeschäftigung mit verkürzter Arbeitszeit gegenüber der betriebsüblichen Vollzeit, die je nach Vereinbarung flexibel gestaltet sein kann.
  • FestanstellungUnbefristetes Arbeitsverhältnis ohne vereinbartes Enddatum, das nur durch Kündigung, Aufhebung oder Ablauf der Rentenzeit endet.
  • GehaltsspanneBereich zwischen einem unteren und oberen Vergütungswert, den ein Unternehmen für eine Stelle vorsieht oder in der Anzeige angibt.
  • HomeofficeArbeit von der eigenen Wohnung aus, die je nach Vereinbarung ganz oder an einzelnen Tagen der Woche erfolgt.