Begriff
Teilzeit
Beschäftigung mit verkürzter Arbeitszeit gegenüber der betriebsüblichen Vollzeit, die je nach Vereinbarung flexibel gestaltet sein kann.
Teilzeit ist eine Beschäftigung, bei der die vereinbarte Arbeitszeit geringer ist als die betriebsübliche Vollzeit. Sie kann als feste Stundenzahl, als Verteilung auf bestimmte Wochentage oder als Modell mit flexiblen Blöcken vereinbart werden. Teilzeitkräfte haben im Verhältnis zur Arbeitszeit grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte.
Für Bewerbende ist wichtig, die gewünschte Arbeitszeit früh zu benennen und nicht erst im Vertrag zu klären. Das Gespräch sollte konkret sein, etwa zu Tagen, Gleitzeit oder Zeiten für Pflege und Kinderbetreuung. Auch die Frage, wie Vertretungen und Überstunden geregelt sind, gehört dazu. Viele Betriebe bieten Teilzeitmodelle an, die bei Stellenanzeigen nicht ausdrücklich genannt werden, deshalb lohnt sich eine Anfrage.
Siehe auch
- VollzeitBeschäftigung mit der regulären, vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit des Betriebs, meist die volle tarifliche oder übliche Stundenzahl.
- MinijobGeringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze und besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln für Arbeitgeber und Beschäftigte.
- HomeofficeArbeit von der eigenen Wohnung aus, die je nach Vereinbarung ganz oder an einzelnen Tagen der Woche erfolgt.
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.