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Begriff

Arbeitsvertrag

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.

Der Arbeitsvertrag ist die schriftliche oder mündliche Vereinbarung, mit der ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Er regelt Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsregeln. Viele dieser Punkte ergänzen gesetzliche Vorgaben oder Tarifverträge, die im Hintergrund gelten.

Vor der Unterschrift lohnt sich eine genaue Durchsicht, am besten mit Zeit und ohne Druck. Besonders wichtig sind Angaben zu Probezeit, Kündigungsfrist, Überstunden und Nebenabreden. Fehlende Punkte sollten schriftlich ergänzt werden. Bei Unklarheiten kann eine Beratung durch Gewerkschaft oder Fachanwalt sinnvoll sein. Ein sauber formulierter Vertrag ist die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis und verhindert spätere Streitigkeiten.

Siehe auch

  • ProbezeitVertraglich vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit verkürzter Frist kündigen können.
  • KündigungsfristZeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und ihrem Wirksamwerden, der sich nach Vertrag, Tarif und Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
  • BefristungVereinbarung, nach der ein Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Ereignis endet, ohne dass es gekündigt werden muss.
  • AufhebungsvertragEinvernehmliche Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Beschäftigter das Arbeitsverhältnis zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt beenden.