Begriff
Probezeit
Vertraglich vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit verkürzter Frist kündigen können.
Die Probezeit ist der Anfangsabschnitt eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Beschäftigte prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Während dieser Phase gelten meist kürzere Kündigungsfristen als danach. Ob und wie lange eine Probezeit vereinbart wird, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regeln.
Für Bewerbende lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. Dort steht, ob eine Probezeit gilt, welche Kündigungsfristen greifen und ob ein Kündigungsschutz schon von Beginn an besteht. Gerade bei Stellen mit Umzug oder Wechsel aus einer festen Anstellung sollte man diese Punkte vor der Unterschrift klären. Im Alltag hilft es, früh um ein Feedbackgespräch zu bitten, damit Erwartungen auf beiden Seiten sichtbar werden.
Siehe auch
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.
- KündigungsfristZeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und ihrem Wirksamwerden, der sich nach Vertrag, Tarif und Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
- FestanstellungUnbefristetes Arbeitsverhältnis ohne vereinbartes Enddatum, das nur durch Kündigung, Aufhebung oder Ablauf der Rentenzeit endet.
- OnboardingEinarbeitungsphase nach Vertragsbeginn, in der neue Beschäftigte Abläufe, Team, Werkzeuge und Erwartungen kennenlernen.