Begriff
Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Beschäftigter das Arbeitsverhältnis zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt beenden.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Beschäftigte das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Er regelt Enddatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Resturlaub. Anders als eine Kündigung wirkt er nur, wenn beide Seiten zustimmen.
Vor der Unterschrift sollte man die Folgen genau prüfen, insbesondere mögliche Nachteile beim Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur. Auch die Auswirkungen auf Kündigungsfristen und Abfindung gehören in die Abwägung. Ein Aufhebungsvertrag darf nicht unter Druck geschlossen werden, daher ist eine Bedenkzeit sinnvoll. Vor einer Entscheidung lohnt sich eine unabhängige Beratung, etwa durch Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Siehe auch
- KündigungsfristZeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und ihrem Wirksamwerden, der sich nach Vertrag, Tarif und Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
- ArbeitszeugnisSchriftliche Beurteilung von Leistung und Verhalten, die Beschäftigte bei Ende eines Arbeitsverhältnisses erhalten.
- ArbeitsagenturÖffentliche Einrichtung, die Stellen vermittelt, Beratung zur Arbeitssuche anbietet und Leistungen bei Arbeitslosigkeit verwaltet.
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.