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Begriff

Befristung

Vereinbarung, nach der ein Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Ereignis endet, ohne dass es gekündigt werden muss.

Eine Befristung bedeutet, dass ein Arbeitsverhältnis von vornherein mit einem Enddatum oder einem festgelegten Ereignis vereinbart wird. Es endet dann automatisch und muss nicht gekündigt werden. Befristungen sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, die bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind.

Für Bewerbende ist entscheidend, ob die Befristung sachlich begründet ist und wie es nach Ende weitergeht. Im Vertrag sollte das Enddatum eindeutig stehen, ebenso eine Aussage zu Verlängerung oder Übernahme. Wer eine befristete Stelle annimmt, sollte Planung für Miete, Versicherung und Rente berücksichtigen. Ein offenes Gespräch darüber, welche Perspektive das Unternehmen bietet, hilft bei der Entscheidung.

Siehe auch

  • FestanstellungUnbefristetes Arbeitsverhältnis ohne vereinbartes Enddatum, das nur durch Kündigung, Aufhebung oder Ablauf der Rentenzeit endet.
  • ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.
  • KündigungsfristZeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und ihrem Wirksamwerden, der sich nach Vertrag, Tarif und Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
  • StellenausschreibungFörmlicher Prozess und Text, mit dem ein Arbeitgeber eine offene Stelle öffentlich macht und die Anforderungen festlegt.