Begriff
Minijob
Geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze und besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren Verdienst unterhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt. Für solche Stellen gelten besondere Regeln bei Sozialversicherung und Steuern, die sich von denen einer regulären Anstellung unterscheiden. Minijobs eignen sich oft für Nebenverdienste, Studierende oder flexible Lebensphasen.
Wer sich auf einen Minijob bewirbt, sollte die aktuellen Grenzen und Abgaben bei der zuständigen Minijob-Zentrale oder beim Arbeitgeber nachprüfen, da sich diese Regeln ändern können. Im Vertrag sollten Arbeitszeit, Vergütung und mögliche Mehrarbeit klar beschrieben sein. Auch bei geringem Stundenumfang gelten Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, deshalb lohnt sich ein Blick in die Unterlagen.
Siehe auch
- TeilzeitBeschäftigung mit verkürzter Arbeitszeit gegenüber der betriebsüblichen Vollzeit, die je nach Vereinbarung flexibel gestaltet sein kann.
- WerkstudentStudierende, die neben dem Studium in einer Beschäftigung mit begrenztem Stundenumfang arbeiten und dabei Berufserfahrung sammeln.
- NebentätigkeitZusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis, die je nach Arbeitsvertrag angezeigt oder genehmigt werden muss.
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.