Begriff
Nebentätigkeit
Zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis, die je nach Arbeitsvertrag angezeigt oder genehmigt werden muss.
Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis, etwa ein Minijob, Freelance-Aufträge oder ein Ehrenamt mit Vergütung. Ob sie erlaubt oder anzuzeigen ist, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und betriebliche Vorgaben. Auch Wettbewerbsverbote können eine Rolle spielen.
Wer eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte, sollte vorher prüfen, ob sie mit dem Hauptarbeitgeber vereinbar ist. Interessenkonflikte und Arbeitszeitgrenzen sind typische Knackpunkte. Im Bewerbungsgespräch kann es sinnvoll sein, bestehende Nebentätigkeiten offen zu nennen, damit keine spätere Überraschung entsteht. Eine klare Abstimmung schützt beide Seiten und verhindert Konflikte, die das Arbeitsverhältnis belasten könnten. Wer unsicher ist, fragt die Personalabteilung oder die Führungskraft früh und hält die Zusage schriftlich fest.
Siehe auch
- MinijobGeringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze und besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln für Arbeitgeber und Beschäftigte.
- WerkstudentStudierende, die neben dem Studium in einer Beschäftigung mit begrenztem Stundenumfang arbeiten und dabei Berufserfahrung sammeln.
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.
- FreelancerSelbstständige Fachkraft, die Aufträge projektweise übernimmt und dabei eigene Kunden, Preise und Arbeitszeiten bestimmt.