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Begriff

Zwischenzeugnis

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Zeugnis, das Beschäftigten etwa bei Chefwechsel oder Bewerbung zusteht.

Ein Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und beschreibt Tätigkeit und Leistung bis zu diesem Zeitpunkt. Es hat denselben Aufbau und dieselben Grundsätze wie ein Endzeugnis. Anlässe sind häufig ein Wechsel der Führungskraft, eine interne Versetzung oder eine konkrete Bewerbung.

Wer ein Zwischenzeugnis braucht, sollte es rechtzeitig schriftlich anfragen und den Grund nennen. Hilfreich ist ein eigener Entwurf mit den wichtigsten Aufgaben, den man vorlegen kann. Nach Erhalt lohnt sich dieselbe genaue Prüfung wie beim Endzeugnis. Ein gutes Zwischenzeugnis erleichtert spätere Bewerbungen, weil es aktuelle Leistung belegt und bereits im Arbeitsverhältnis dokumentiert, was man erreicht hat.

Siehe auch

  • ArbeitszeugnisSchriftliche Beurteilung von Leistung und Verhalten, die Beschäftigte bei Ende eines Arbeitsverhältnisses erhalten.
  • ReferenzPerson, die über die fachliche und persönliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers Auskunft geben kann.
  • BewerbungsanschreibenPersönlicher Begleitbrief zur Bewerbung, der erklärt, warum das eigene Profil zu genau dieser Stelle und diesem Unternehmen passt.
  • LebenslaufTabellarische Übersicht über Ausbildung, berufliche Stationen und Kenntnisse, die Personalverantwortliche in Sekunden erfassen sollen.