Begriff
Zeitarbeit
Beschäftigung bei einem Verleihunternehmen, das Fachkräfte an Kundenbetriebe überlässt, die kurzfristig Personal benötigen.
Zeitarbeit bezeichnet eine Beschäftigung, bei der Arbeitnehmende bei einem Verleihunternehmen angestellt sind und für befristete oder projektbezogene Einsätze an Kundenbetriebe überlassen werden. Die Verleiher übernehmen Personalverwaltung und Vertragspflichten, die Einsatzbetriebe steuern die Arbeit vor Ort. Zeitarbeit ist in vielen Branchen ein verbreiteter Weg in den Arbeitsmarkt.
Wer sich über eine Zeitarbeitsfirma bewirbt, sollte auf Angaben zu Einsatzort, Vergütung und Übernahmeperspektive achten. Im Vertrag sollte klar stehen, welcher Tarif gilt und wie Überstunden und Urlaub geregelt sind. Viele Einsätze führen zu Festanstellungen beim Kundenbetrieb, andere bleiben kurzfristig. Eine Zeitarbeitsstelle kann deshalb sowohl als Sprungbrett als auch als Übergang dienen.
Siehe auch
- FestanstellungUnbefristetes Arbeitsverhältnis ohne vereinbartes Enddatum, das nur durch Kündigung, Aufhebung oder Ablauf der Rentenzeit endet.
- BefristungVereinbarung, nach der ein Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Ereignis endet, ohne dass es gekündigt werden muss.
- ArbeitsvertragVereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregeln festgehalten sind.
- QuereinstiegWechsel in einen neuen Beruf oder ein neues Fachgebiet, ohne die klassische Ausbildung oder den typischen Studiengang dafür absolviert zu haben.